Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Wärmepumpenheizung (Erdwärme/Umluft) als Gesamtheizsystem mit € 300,00.
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
- Förderansuchen (liegt im Gemeindeamt auf, kann auch per E-Mail angefordert werden),
- Rechnung mit Zahlungsbeleg
- Bestätigung über den fachgerechten Einbau.
- Zusage vom Land Steiermark für die Landesförderung
Bei Luftwärmepumpen ist außerdem ein Bauansuchen im Vereinfachten Verfahren erforderlich. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- 1 Ansuchen § 20 (Vereinfachtes Verfahren)
- 1 Planverfasserbestätigung
- 2 Lagepläne mit der Unterschrift der angrenzenden Grundeigentümer
- 2 Techn. Beschreibungen
- 1 Schallpegelberechnung
- 1 Grundbuchsauszug
- 1 Anrainerverzeichnis
Wärmepumpen (Sole/Wasser) wie z.B. Tiefenbohrungen, oder Wärmepumpen (Wasser/Wasser) wie z.B. Energie wird dem Grundwasser entzogen, müssen von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden.
Zuständige Mitarbeiterinnen:
Doris Höller
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-425
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at
Franziska Pinegger
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-465
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at