AUFGABENBEREICHE
Die Finanzverwaltung der Stadtgemeinde Bärnbach umfasst die Hoheitsbuchhaltung, die Abgabenverwaltung, das Steueramt und die Lohnverrechnung.
Zu den Aufgaben der Hoheitsbuchhaltung zählt u.a. die Erstellung des Gemeindevoranschlages ( sämtliche im Laufe des Jahres zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen ), die Kontrolle der eingehenden Rechnungen und die Auszahlung an den Rechnungsleger, die rechtzeitige Einbringung der angeordneten Einnahmen, die ordnungsgemäße Aufzeichnung aller Buchungsfälle und die Verwahrung der Belege und Bücher sowie die Erstellung des Rechnungsabschlusses.
Gerne können Sie die vorgeschriebenen Abgaben auch mittels Abbuchungsauftrag direkt von Ihrem Konto abbuchen lassen. Abbuchungsauftrag - Formular (3 MB)
Die Abgabenverwaltung erteilt Auskünfte über
- Grundsteuer
- Kommunalsteuer
- Lustbarkeitsabgabe
- Gewerbeangelegenheiten
- Tourismusinteressentenbeitrag
- Wasserverbrauchsgebühr
- Kanalbenützungsgebühr
- Müllabfuhrgebühr
- Kindergartenbeitrag
- Musikschulbeitrag
- Hundeabgabe
- Jagdpachtschilling
- Zweitwohnsitz - und Leerstandsabgabe