Bürgerservice

Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Fotovoltaikanlage mit € 60/kWp, max. € 300,00. 

Vorraussetzung ist die "Mitteilung nach § 21 Steiermärkisches Baugesetz (meldepflichtige Bauvorhaben)".  Mit der Abgabe der Mitteilung § 21 bestätigt die Stadtgemeinde auch einen allfälligen Förderungsantrag des Landes Steiermark.

 

Für die Förderung selbst benötigen wir ein Ansuchen, die Rechnung und den Zahlungsbeleg. 

 

Die Formulare dafür sind im Bauamt erhältlich und können auch per E-mail angefordert werden.

 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Überprüfung der beigebrachten Unterlagen. 

 

 

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Doris Höller

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-425

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at


Franziska Pinegger

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-465

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at

 

Energieberatungsstelle des Landes