Einbringung von Berufungen
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Stadtgemeinde Bärnbach werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen an die Stadtgemeinde Bärnbach können rechtswirksam per E-Mail an stadtgemeinde(at)baernbach.gv.at eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Format | Erstellbar / lesbar mit | Dateierweiterung | Kommentar |
Text | Editor, Mail, usw. | *.TXT | |
Portable Document Format |
Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme |
||
Rich Text Format | Word for Windows, Office Programme, usw. | *.RTF | |
Word | Word for Windows, Open Office | *.DOC/DOCX | MS Office 97, 2000, 2003, 2007 |
GIF | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.GIF | |
JPG | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.JPG, *.JPEG | |
TIFF | Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. | *.TIFF, *.TIF |
Datenträger
Für die Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen auf Datenträger werden folgende Datenträger bestimmt:
- CD und DVD
- USB Stick 1.1, 2.0 und 3.0
Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt. Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten. ZIP und RAR können als Komprimierungsformate verwendet werden.