Hunde
Hundeabgabe
Die Gemeinden sind aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften ermächtigt bzw. verpflichtet, für das Halten von Hunden eine Abgabe einzuheben. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bärnbach, die einen oder mehrere Hunde halten, sind daher verpflichtet, diese bei der Stadtgemeinde anzumelden und eine Hundeabgabe zu entrichten.
Hundean- und abmeldung
Der Erwerb eines abgabepflichtigen Hundes ist binnen zwei Wochen beim Stadtamt Bärnbach anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben. Jeder Hund, welcher abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen einem Monate nach dem Abgange beim Stadtamt abgemeldet werden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.
Zuständige Mitarbeiterin: Petra Steiner
2. Stock
Tel: +43 3142/61550-435 oder +43 676/846155-435
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: