Kommunalsteuer
Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe. Jedes Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Die Steuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde zu entrichten. Bei nicht termingerechter Zahlung wird automatisch ein Säumniszuschlag von 2 % verrechnet.
Die Jahreserklärung ist bis spätestens 31.März des Folgejahres über Finanz-Online einzureichen.
Bei Betriebsende einer einzigen Betriebsstätte ist die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Betriebsablauf über Finanz-Online einzureichen.
Zuständige Mitarbeiterin: Klaudia Fauland
2. Stock
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