Sperrstundenverlängerung
Gemäß § 113/3 der Gewerbeordnung 1994 hat die Gemeinde bei besonderem örtlichen Bedarf unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde, zu bewilligen.
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Formloser Antrag
Kosten und Gebühren:
€ 13,20 Bundesgebühren
€ 7,27 Verwaltungsabgabe für einen bis zwei Kalendertage
€ 18,17 Verwaltungsabgabe für drei bis zehn Kalendertage
€ 36,34 Verwaltungsabgabe für mehr als zehn Kalendertage
Zuständige Mitarbeiterin: Mathilde Christof
2. Stock, Zimmer Nr. 26
Tel: +43 3142/61550-491 oder: +43 676/846155-491
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: